1. EnEV?
Die neue Energie-Einspar-Verordnung fasst alle bisherigen Wärmeschutz- und Heizungsanlagen-Verordnungen zusammen. Damit werden Gebäude energetisch bewertet.
Der Gebäude-Energie-Check erhalten Sie durch den Energiefachberater. Er berät Sie ausführlich über die Sparmöglichkeiten beim Energieverbrauch.
3. Nachrüstungspflicht?
Die EnEV geht den großen Energiefressern an den Kragen, wie zum Beispiel alten Heizkesseln, die vor dem 1.Oktober 1978 eingebaut wurden die nachträgliche Dämmung von ungedämmten Rohrleitungen und die Dämmung der obersten Geschossdecken unter nicht ausbaufähigen Dachräumen.
4. Hausbesitzerpflichten?
Der Jahresenergiebedarf soll bei Neubauten zirka 30 Prozent unter dem bisherigen Niveau der Wärmeschutzverordnung liegen. Ein Energiebedarfsausweis für Neubauten gibt Auskunft über die energetischen Gebäudeeigenschaften und macht diese transparenter. In Bayern wird von dem Unternehmen das die Wärmedämmmaßnahmen im Gebäudebestand durchgeführt hat, spätestens nach Fertigstellung der Leistung verlangt, dass dem Hausbesitzer die Einhaltung der Energiesparverordnung (EnEV) in einer so genannten Unternehmererklärung bestätigt wird.
Die Unternehmererklärung ist vom Auftraggeber (Hausbesitzer)
Wußten Sie auch, dass Sie als Hausbesitzer dazu verpflichtet sind, einmal im Jahr Ihr Dach durch einen Fachmann auf Schäden, Dichtigkeit und Gefahren prüfen lassen müssen?
Ist Ihr Dach sturm- und wintersicher? Die Jahreszeit bringt erfahrungsgemäß viel Wasser mit sich. Ob durch Schnee oder Regen, das Dach muss dicht und die Abflüsse offen sein. Nicht nur der Herbst füllt die Dachrinnen mit Blätter. Das ganze Jahr fängt die Dachrinne alles auf, was von oben kommt und verstopft schnell den Abfluss.
Mit unserem "Winter-Check" für's Dach genießen Sie die kalten Tage in einer warmen Wohnung.